| Abgabefrist |
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(7/09) Für den Fall, dass Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, müssen Sie diese bis spätestens 31.5.2009 beim zuständigen Finanzamt abgegeben haben. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, können Sie formlos einen Antrag zur Fristverlängerung stellen. Regelmässig wird dabei Fristverlängerung bis 30.9.09 gewährt. Haben Sie hinsichtlich Ihrer Einkommensteuererklärung einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, so wird bis 31.12.09 keine Anmahnung durch das Finanzamt erfolgen. Hilfreich ist dabei, dass Sie dem Finanzamt die steuerliche Beratung anzeigen, so dass keine Mahnung erfolgt. |