| Steuerschulden |
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Entscheidung Finanzgericht Hamburg: Steuerforderungen sind keine Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung (6/09) Steuerforderungen sind auch dann keine Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung i.S. von § 302 Nr. 1 Insolvenzordnung, wenn eine Steuerhinterziehung vorliegt (Finanzgericht Hamburg, Deutsches Steuerrecht 2007, S. 1530). |