| Ababefrist für Steuererklärungen 2009 |
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(1/10) Die obersten Finanzbehörden der Länder haben durch gleichlautende Erlasse verfügt, dass Steuererklärungen grundsätzlich bis zum 31. Mai 2010 bei den Finanzämtern abzugeben sind. Sofern die Steuererklärungen durch Steuerberater angefertigt werden, wird die Frist allgemein bis zum 31. Dezember 2010 verlängert.
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