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Wichtiges zu außergewöhnliche Belastungen
Studiengebühren sind keine außergewöhnlichen Belastungen

(2/10) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit dem heute veröffentlichten Urteil vom 17. Dezember 2009 VI R 63/08 entschieden, dass Studiengebühren für den Besuch einer (privaten) Hochschule nicht als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer abziehbar sind.

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Nicht erstattungsfähige Anwaltskosten für Strafverteidigung keine außergewöhnlichen Belastungen

(12/09) Das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat in seinem Urteil vom 11. September 2008 entschieden, dass die zur Strafverteidigung notwendigen und angemessenen Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts, soweit sie nach den Vorschriften des Kostenrechts (hier: nach Rücknahme des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls durch die Staatsanwaltschaft) zu erstatten sind.

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Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen

(1/10) Mit Urteil vom 22. Oktober 2009 hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses ungeachtet eines etwa erlangten Gegenwert als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein können.

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Fitnessstudio als außergewöhnliche Belastungen?

(1/10) Nach dem Finanzgericht München können Aufwendungen für den Besuch eines Fitnessstudios nur dann als krankheitsbedingte Maßnahmen zu außergewöhnlichen Belastungen führen, wenn die medizinische Notwendigkeit der Behandlung durch einen vor Behandlungsantritt eingeholtes Amts- oder vertrauensärztliches Attest bestätigt wird.

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