| Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen |
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(1/10) Mit Urteil vom 22. Oktober 2009 hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses ungeachtet eines etwa erlangten Gegenwert als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein können. Ein eventuell entstandener Gegenwert ist nach Ansicht des BFH unbeachtlich. In dem vorliegenden Streitfall standen die behinderungsbedingten Aufwendungen so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit, dass die etwaige Erlangung eines Gegenwert in Anbetracht der Gesamtumstände in den Hintergrund tritt (BFH, Urteil vom 22. Oktober 2009, VI R 7/09). |