Wichtiges zu Sonderausgaben
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Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten - Realsplitting |
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Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten können entweder als Sonderausgaben, sogenanntes Realsplitting (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG), oder als außergewöhnliche Belastung (§ 33a EStG) abzugsfähig sein.
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Steuerberatungskosten waren bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2005 unbeschränkt als Sonderausgaben abzugsfähig, soweit keine Werbungskosten oder Betriebsausgaben vorlagen. |
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