| Vermietungsabsicht |
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Der Steuerpflichtige muss sich ernsthaft und vor allem auch nachhaltig um eine Vermietung bemühen, selbst wenn er das Vermietungsobjekt daneben - z. B. wegen der Schwierigkeit der Vermietung - auch zum Erwerb anbietet. Für die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Vermietungsbemühungen trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast (FG Düsseldorf - Pressemitteilung vom 10.10.08). |