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Erbschaftssteuerreform vor dem Verfassungsgericht

(1/10)  Wie die FAZ vom 28.12.2009 berichtete, wird sich das Bundesverfassungsgericht wiederum mit der Reform der Erbschaftssteuer beschäftigen müssen. Der Verfassungsrechtler Professor Dr. Dietrich Murswiek von der Universität Freiburg hat drei Verfassungsbeschwerden eingereicht.

Diese werden in erster Linie nicht auf Verstöße gegen das Gleichheitsgebot, sondern es wird vielmehr die Zuständigkeit des Bundes bestritten. Bezüglich der Neueregelung der Erbschaftssteuer besteht eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes.

Das Aufkommen der Erbschaftssteuer steht jedoch den Ländern zu, so dass die Gesetzgebungskompetenz des Bundes nur dann vorliegt (Art. 72 Abs. 2 Grundgesetz), wenn dies zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder zur Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse es erfordert, dass eine bundesgesetzliche Regelung erfolgt. Dies wurde von der Bundesregierung so begründet. Der Verfassungsrechtler hält diese Argumentation jedoch nicht für stichhaltig. Es bleibt daher abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht hier entscheiden wird.

 

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