Folgende Ausgaben können Sie als Werbungskosten für die berufliche Weiterbildung in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen:
Fahrtkosten zwischen der Arbeit/Wohnung und dem Weiterbildungsort
Lehrgangskosten und Gebühren der Lehrgänge, Seminare, Kurs, usw.
Arbeitmittelkosten wie Büromaterial, Arbeitsmittel wie Fachbücher, -zeitschriften, PC, Medien, Software, Büroeinrichtung, Post, Porto, usw. TIPP: Bis 475,60 Euro werden die Kosten für Arbeitsmittel ohne Nachprüfung durch das Finanzamt akzeptiert.
Arbeitzimmerkosten bis zu 1250,00 Euro
Unfallkosten bei Kfz-Fahrten zwischen der Arbeit/Wohnung und dem Weiterbildungsort
Zinsen von Darlehen, die zur Finanzierung der Weiterbildung aufgenommen werden.