| Bewirtungskosten |
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Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden des Arbeitgebers sind regelmäßig Werbungskosten. Erstattet der Arbeitgeber die Kosten nicht, so kann dies im Einzelfall dafür sprechen, dass die Bewirtung privat veranlasst war. Auch Arbeitnehmer können Bewirtungsaufwendungen als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Dies geht aus einem Urteil des Finanzgerichts München (Az.: 6 K 2907/08) hervor, auf das der Bund der Steuerzahler in Berlin hinweist. Allerdings müsse ein beruflicher Anlass bestehen. |