| Umzugskosten |
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Nach dem Finanzgericht Hamburg (Az. 5 K 33/08) führen Umzugskosten nur dann Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, wenn eine Fahrzeitverkürzung von mindestens 1 Stunde arbeitstäglich erreicht wird. Für die Fahrzeiten- und Streckenermittlungen sind Routenplaner aus dem Internet eine ausreichende Erkenntnisquelle für das Gericht. |