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Drucker

Bei Peripherie-Geräten zum PC – wie Monitor, Drucker oder Scanner – ist folgendes zu beachten: Nach dem Urteil des BFH vom 15.7.2010 handelt es sich hierbei um selbstständig bewertungsfähige Wirtschaftsgüter, die stets über die Nutzungsdauer abzuschreiben sind. Denn die Sofortabschreibung für Geräte unter 410 Euro ist nur dann zulässig, wenn diese selbstständig nutzungsfähig sind. Dies ist aber beim Drucker und ähnlichen Geräten nicht der Fall. Peripherie-Geräte einer Computer-Anlage sind zwar meist selbstständig bewertungsfähig, aber nicht selbstständig nutzungsfähig und damit keine geringwertigen Wirtschaftsgüter. Denn die einzelnen Komponenten einer PC-Anlage sind nach ihren technischen Eigenschaften auf ein Zusammenwirken angelegt und verlieren mit einer Trennung von den übrigen Geräten regelmäßig ihre eigene Nutzungsfähigkeit.