Umzugskosten
Nach dem Finanzgericht Hamburg (Az. 5 K 33/08) führen Umzugskosten nur dann Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, wenn eine Fahrzeitverkürzung von mindestens 1 Stunde arbeitstäglich erreicht wird.
Für die Fahrzeiten- und Streckenermittlungen sind Routenplaner aus dem Internet eine ausreichende Erkenntnisquelle für das Gericht.