Hier möchten wir Ihnen die wichtigsten Begriffe zum Einkommensteuerrecht erklären.
Betriebsaufspaltung
Die Betriebsaufspaltung ist ein von der Rechtsprechung entwickeltes Institut. Für dieses Institut ist kennzeichnend, dass ein wirtschaftlich gesehen einheitliches Unternehmen rechtlich gesehen geteilt auftritt.
Betriebsvorrichtungen
Sind Wirtschaftsgüter, die kein Gebäudeteil sind, sondern eigenständige bewegliche Wirtschaftsgüter.
Dauernde Lasten
Sind Aufwendungen, die ein Steuerpflichtiger für längere Zeit einem anderen in Geld oder Sachwerten zu erbringen hat.
Gewinnerzielungsabsicht
Gewinnerzielungsabsicht ist die konkretisierte Absicht zur Erzielung von Gewinnen.
Halbteilungsgrundsatz
Verfassungsrechtlich vorgegebene Begrenzung der zulässigen steuerlichen Gesamtbelastung des Steuerpflichtigen auf die Hälfte seiner jährlichen Vermögensmehrung.
Immaterielle Wirtschaftsgüter
Immaterielle Wirtschaftsgüter sind alle unkörperlichen Wirtschaftsgüter, insbesondere Rechte und tatsächliche Positionen von wirtschaftlichem Wert.
Liebhaberei
Tätigkeiten ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Leistungsfähigkeitsprinzip
Das Leistungsfähigkeitsprinzip bedeutet, dass jeder nach seiner Zahlungsfähigkeit besteuert werden soll.
Mitunternehmerschaft
Das von einer gewerblichen Personengesellschaft oder Gemeinschaft erzielte Einkommen wird anteilig unmittelbar den einzelnen Mitunternehmern als originäre eigene Einkünfte zugerechnet.
Realsplitting
Unterhaltsleistungen die bei den Sonderausgaben abziehbar und nach § 22 Nr. 1a EStG beim Empfänger als Einnahmen zu versteuern sind.
Scheinbestandteile
Sind selbstständige Wirtschaftsgüter.