Die Haftung eines GmbH-Geschäftsführers nach § 69 AO für Steuerschulden der Gesellschaft können zu Werbungskosten führen.
Geschäftsführerhaftung
- Details
- Kategorie: Werbungskosten
- Zugriffe: 2845
Die Haftung eines GmbH-Geschäftsführers nach § 69 AO für Steuerschulden der Gesellschaft können zu Werbungskosten führen.