Kontogebühren sind Werbungskosten soweit sie auf dienstliche Bewegungen des Kontos entfallen. Die Finanzverwaltung erkennt ohne Nachweis im Jahr 16 Euro an.
Kontogebühren sind Werbungskosten soweit sie auf dienstliche Bewegungen des Kontos entfallen. Die Finanzverwaltung erkennt ohne Nachweis im Jahr 16 Euro an.