Sportsachen sind, sofern eine eventuelle private Mitbenutzung nur untergeordnete Bedeutung hat, Arbeitsmittel und die Anschaffungskosten können deshalb Werbungskosten darstellen.
Sportsachen sind, sofern eine eventuelle private Mitbenutzung nur untergeordnete Bedeutung hat, Arbeitsmittel und die Anschaffungskosten können deshalb Werbungskosten darstellen.