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Steuerberatungskosten

Steuerberatungskosten waren bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2005 unbeschränkt als Sonderausgaben abzugsfähig, soweit keine Werbungskosten oder Betriebsausgaben vorlagen. Ab Veranlagungszeitraum 2006 ist damit eine Zuordnung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu prüfen, um diese Aufwendungen steuerlich geltend machen zu können. Wichtig ist außerdem die Abgrenzung von den nicht abzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung (vgl. hierzu BMF BStBl I 2008, 256).