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Einkünfte aus Kapitalvermögen
Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherung bei nur vorübergehender schädlicher Verwendung

(12/09) Das Finanzgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 18.12.2007 entschieden, dass ein durch eine Lebensversicherung abgesichertes Darlehen auch dann schädlich im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr. 2 b Abs. 2 S. 2 Einkommensteuergesetz verwendet wird, wenn es nur vorübergehend zur Finanzierung von Werbungskosten und Betriebsausgaben eingesetzt wird. Gegen das Urteil wurde Revision beim BFH, das Aktenzeichen ist VIII R 7/09 (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2007,13 K3 1342/05 F).