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Vermietung und Verpachtung

Allgemeines Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind in § 21 EStG definiert. § 21 Abs. 1 Einkommensteuergesetz unterscheidet 4 Gruppen von Gegenständen: unbewegliches Vermögen (Grundstücke, bebaut oder unbebaut, Grundstücksteile, insbesondere Wohnungen, Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen), ins Schiffsregister eingetragene Schiffe, Sachinbegriffe, zeitlich begrenzte Überlassung von Rechten und die Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen. Werbungskosten...

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Eigenleistungen

Eigenleistungen in Form von eigener Arbeitsleistung des Hauseigentümers sind keine Werbungskosten (BFH IX R 58/81 BStBl II 86, 142).

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Hunde

Hundehaltung führt nicht zu Werbungskosten (vgl. FG München, EFG 87, 451).

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Instandhaltungsrücklage

Beiträge, die Miteigentümer, die ihre Eigentumswohnung vermieten und nach § 16 Abs. 2 WEG einer Instandhaltungsrücklage zu führen, sind keine Werbungskosten. Erst die aus dieser Rückstellung bestrittenen Reparaturkosten sind abziehbar.

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Reisekosten

Reisekosten, also Fahrtkosten, Mehraufwand für Verpflegung, Übernachtungskosten und sonstige Kosten können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden.

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Reparaturkosten

Wer sein Haus heute noch selbst nutzt, es in Zukunft aber vermieten will, kann Reparaturkosten, die heute anfallen, als Werbungskosten absetzen. Mit dieser Entscheidung des Finanzgerichts des Saarlandes (AZ 1 K 2073/04) wird die bisherige Rechtsprechung durchbrochen.

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