Skip to main content

Monat: November 2017

Geringwertige Wirtschaftsgüter: Erhöhung der Sofortabschreibung von € 410 auf € 800

Der Gesetzgeber hat die Beitragsgröße, bei welchen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von selbstständigen abnutzbaren beweglichen Anlagegütern sofort als Aufwand abgeschrieben werden dürfen, von Euro 410 auf Euro 800 angehoben. Dieser Betrag versteht sich als Nettobetrag, sodass bei nicht bestehender Vorsteuerabzugsfähigkeit die abnutzbaren beweglichen Anlagegütern bis zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Euro 952 als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben angesetzt werden können...

Weiterlesen

Fünftelregelung auch bei Abfindungszahlungen anwendbar

Das Finanzgericht Münster hat durch Urteil vom 17. März 2017 zu der Anwendung der Fünftelregelung gemäß § 34 Abs. 2 Nummer 2 in Verbindung mit § 24 Nummer 1 Einkommensteuergesetz festgestellt, dass die Fünftelregelung auch auf eine Abfindungszahlung anwendbar ist, der Steuerpflichtige infolge eines Aufhebungsvertrags erhält, welche auf seine eigene Initiative hin geschlossen wurde.

Weiterlesen