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Einkommensteuer.de

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Aktuelle Meldungen

Rechtsformcheck: Lohnt sich die Übertragung Ihres Einzelunternehmens in eine GmbH?

Sie sind derzeit in Form eines Einzelunternehmens unternehmerisch tätig. Die GmbH bzw. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bietet allerdings gegenüber dem Einzelunternehmen interessante steuerliche und rechtliche Vorteile. Einzelunternehmen sind steuerlich nicht optimal. Bei einem Einzelunternehmen fliesst der steuerliche Gewinn immer direkt dem Unternehmer zu und wird mit dem individuellen Steuersatz versteuert. Hier beträgt der Höchststeuersatz in Deutschland ca. 48 %, sofern der Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer noch mit eingerechnet werden. Bei einer GmbH beträgt der Steuersatz linear ca. 30 % und wird direkt von der Gesellschaft selbst versteuert. Aus steuerlichen Gründen kann damit viel für einen Wechsel der Rechtsform in eine GmbH sprechen. Interessant …

Bundesfinanzhof hat zugunsten des Vermieters entschieden

Der BFH hat in seiner Entscheidung v. 9.5.2017 (Az.: IX R 6/16) zugunsten des Vermieters entschieden und den Sofortabzug von Aufwendungen für die Beseitigung von nachweislich nach Erwerb der Immobilie mutwillig durch Dritte herbeigeführten Schäden zugelassen und diese nicht der Sonderregelung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 a EStG zugeordnet. Bedeutsam ist hierbei die Abgrenzung zwischen anschaffungsnahen Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG und Erhaltungsaufwand. Erhaltungsaufwand kann sofort steuerlich wirksam berücksichtigt werden, anschaffungsnahe Herstellungskosten können nur im Rahmen der jährlichen Abschreibung steuerlich berücksichtigt werden. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG sieht vor, dass Aufwendungen für …
/ Rechtsprechung

Bundesfinanzhof hat bei Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung zugunsten des Steuerpflichtigen entschieden

Der Bundesfinanzhof musste sich in seiner am 20.12.2017 veröffentlichten Entscheidung (Az. VI R 53/15, Urteil vom 4.10.17) mit der Festsetzungsfrist bei der Abgabe einer Einkommensteuererklärung befassen. Im entschiedenen Fall reichte der Kläger seine Einkommensteuererklärung für 2006 erst in 2011 ein. Dort machte er Verluste aus Vermietung und Verpachtung geltend und wollte die Verrechnung mit seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit erreichen. Das zuständige Finanzamt lehnte die Bearbeitung der Steuererklärung ab und verwies darauf, dass Festsetzungverjährung eingetreten ist. Das Finanzamt selbst hatte den Kläger allerdings in 2007 zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert und weitere Maßnahmen (Festsetzung eines Zwangsgelds nach § 328 AO …
/ Rechtsprechung

Geringwertige Wirtschaftsgüter: Erhöhung der Sofortabschreibung von € 410 auf € 800

Der Gesetzgeber hat die Beitragsgröße, bei welchen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von selbstständigen abnutzbaren beweglichen Anlagegütern sofort als Aufwand abgeschrieben werden dürfen, von Euro 410 auf Euro 800 angehoben. Dieser Betrag versteht sich als Nettobetrag, sodass bei nicht bestehender Vorsteuerabzugsfähigkeit die abnutzbaren beweglichen Anlagegütern bis zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Euro 952 als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben angesetzt werden können (vgl. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG). Diese angehobene Beitragsgrenze ist erstmals für Wirtschaftsgüter anzuwenden, die nach dem 31.12.2017 angeschafft, hergestellt oder das Betriebsvermögen eingelegt worden sind (vgl. § 52 Abs. 12 S. 3 EStG). § 9 Abs. 1 …
/ Unternehmer und Selbständige

Fünftelregelung auch bei Abfindungszahlungen anwendbar

Das Finanzgericht Münster hat durch Urteil vom 17. März 2017 zu der Anwendung der Fünftelregelung gemäß § 34 Abs. 2 Nummer 2 in Verbindung mit § 24 Nummer 1 Einkommensteuergesetz festgestellt, dass die Fünftelregelung auch auf eine Abfindungszahlung anwendbar ist, der Steuerpflichtige infolge eines Aufhebungsvertrags erhält, welche auf seine eigene Initiative hin geschlossen wurde …
/ Rechtsprechung

Änderung der Rechtsprechung des BFH: Aufwendungen für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche

Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 3. August 2016 (Aktenzeichen IX R 14/15) seine Rechtsprechung zur steuerlichen Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung geändert. Er hat nunmehr folgende Leitsätze aufgestellt:Aufwendungen für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten Immobilienobjekt sind nicht -als sogenannter Erhaltungsaufwand- sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar (Änderung der Rechtsprechung).Bei einer Einbauküche mit ihren einzelnen Elementen handelt es sich um ein einheitliches Wirtschaftsgut, das auf zehn Jahre abzuschreiben ist (Änderung der Rechtsprechung). Der Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist das Urteil …