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Eigenleistungen

Eigenleistungen in Form von eigener Arbeitsleistung des Hauseigentümers sind keine Werbungskosten (BFH IX R 58/81 BStBl II 86, 142).

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Hunde

Hundehaltung führt nicht zu Werbungskosten (vgl. FG München, EFG 87, 451).

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Instandhaltungsrücklage

Beiträge, die Miteigentümer, die ihre Eigentumswohnung vermieten und nach § 16 Abs. 2 WEG einer Instandhaltungsrücklage zu führen, sind keine Werbungskosten. Erst die aus dieser Rückstellung bestrittenen Reparaturkosten sind abziehbar.

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Reisekosten

Reisekosten, also Fahrtkosten, Mehraufwand für Verpflegung, Übernachtungskosten und sonstige Kosten können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden.

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Reparaturkosten

Wer sein Haus heute noch selbst nutzt, es in Zukunft aber vermieten will, kann Reparaturkosten, die heute anfallen, als Werbungskosten absetzen. Mit dieser Entscheidung des Finanzgerichts des Saarlandes (AZ 1 K 2073/04) wird die bisherige Rechtsprechung durchbrochen.

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Richtfest

Aufwendungen für ein Richtfest sind keine Werbungskosten, sondern zählen zu den Herstellungskosten des Gebäudes.

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