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Rechtsgrundlagen

Grundlage zur Erhebung der Einkommensteuer ist das Einkommensteuergesetz (EStG) und die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV). Weitere rechtliche Grundlagen sind Einkommensteuerrichtlinien und Einkommensteuererlasse, die lediglich für die Finanzverwaltung bindend sind, Finanzgerichte sind daran nicht gebunden.

Der Einkommensteuer unterliegen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Einkommensteuergesetz.

Der Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um die Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen, ist das Einkommen. Das Einkommen, vermindert um die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 und um die sonstigen vom Einkommen abzuziehenden Beträge, ist das zu versteuernden Einkommen; dieses bildet die Bemessungsgrundlage für die tarifliche Einkommensteuer.

Die Einkommensteuer ist ein Jahressteuer. Die Grundlagen für ihre Festsetzung sind jeweils für ein Kalenderjahr zu ermitteln. Die Festsetzung der Steuerschuld findet durch einen Steuerbescheid statt.