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Kosten für Oldtimer im Betriebsvermögen keine Betriebsausgaben

Kosten für 30 Jahre alten Jaguar E-Type sind unangemessene Repräsentationsaufwendungen (Urteil vom 28. Februar 2011, Az. 6 K 2473/09). Das Finanzgericht hat die Kosten für einen Jaguar E-Type, Baujahr 1973, nicht zum steuerlichen Abzug zugelassen. Nach Auffassung des Gerichts sind die Betriebsausgaben als unangemessene Repräsentationsaufwendungen nicht abzugsfähig. Der mit einem historischen Kennzeichen („H“) zugelassene Oldtimer wurde in den Jahren 2004 und 2005 ausschließlich betrieblich genutzt....

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