Insolvenzverfahren Geschrieben am 22. September 2016. Veröffentlicht in Werbungskosten. Die Kosten eines Insolvenzverfahrens sind als Werbungskosten zu berücksichtigen, soweit sie aus der Arbeitnehmertätigkeit herrühren. Gegebenenfalls können die Kosten zumindest anteilig geltend gemacht werden. Zurück Weiter