Verpflegungsmehraufwendungen Geschrieben am 22. September 2016. Veröffentlicht in Werbungskosten. Der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen ist in § 9 Abs. 4a EStG geregelt. Der Abzug von tatsächlich entstandenen Verpflegungsmehraufwendungen ist nicht mehr möglich. Zurück Weiter