Abbruchkosten
Abbruchkosten
Wird am Ende einer Vermietung ein Gebäude wegen während der Vermietungszeit entstandenen Baumängeln abgerissen, sind die Abbruchkosten und die AfaA auch dann als Werbungskosten absetzbar, wenn der Eigentümer anschließend ein selbst genutztes Haus auf dem Grundstück errichtet (BFH-Urteil vom 31.7.2007, IX R 51/05, BFH/NV 2008 S. 933). Ein Werbungskostenabzug ist aber nicht möglich, wenn die zum Abriss führenden Baumängel überwiegend schon vor der Vermietung vorhanden waren, etwa bei...