Reparaturkosten
Wer sein Haus heute noch selbst nutzt, es in Zukunft aber vermieten will, kann Reparaturkosten, die heute anfallen, als Werbungskosten absetzen. Mit dieser Entscheidung des Finanzgerichts des Saarlandes (AZ 1 K 2073/04) wird die bisherige Rechtsprechung durchbrochen.