Telefongespräche
Aufwendungen für Telefongespräche im Zusammenhang mit dem Mietobjekt sind sofort absetzbare Werbungskosten. Hiervon ausgenommen sind Gespräche mit Architekt, Handwerkern oder Baumateriallieferanten beim Bau des Hauses. Diese zählen zu den abzuschreibenden Herstellungskosten des Gebäudes.