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Abgabefrist von Einkommensteuererklärungen

Bisher musste die Einkommensteuererklärung eines Jahres spätestens bis 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt abgegeben werden. Sofern ein Steuerberater oder eine zur Steuerberatung zugelassene Stelle beauftragt war, verlängerte sich die Abgabefrist auf den 31. Dezember des Folgejahres.

Der Gesetzgeber hat nunmehr zum 1. Januar 2017 vorgesehen, die Abgabefrist um jeweils zwei Monate zu verlängern. Dies würde bedeuten, dass Sie Ihre Steuererklärung bis spätestens 31. Juli des Folgejahres bzw. bei steuerlicher Beratung bis spätestens Ende Februar des darauffolgenden Jahres abgeben könnten. Umfasst sind dabei Veranlagungsjahre ab 2018.