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Getränke

In der Literatur wird zwar teilweise vertreten, dass berufsbedingter Mehrbedarf an Getränken durch Hitze oder Staub als Werbungskosten abzugsfähig sein können. Die Rechtsprechung lehnt dies jedoch ab (vgl. BFH VI 107/57 U BStBl III 59, 412).

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Frisörkosten

Friseurkosten sind nicht abziehbare Aufwendungen der privaten Lebensführung und damit keine Werbungskosten.

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Drucker

Bei Peripherie-Geräten zum PC – wie Monitor, Drucker oder Scanner – ist folgendes zu beachten: Nach dem Urteil des BFH vom 15.7.2010 handelt es sich hierbei um selbstständig bewertungsfähige Wirtschaftsgüter, die stets über die Nutzungsdauer abzuschreiben sind. Denn die Sofortabschreibung für Geräte unter 410 Euro ist nur dann zulässig, wenn diese selbstständig nutzungsfähig sind. Dies ist aber beim Drucker und ähnlichen Geräten nicht der Fall. Peripherie-Geräte einer Computer-Anlage sind zwar...

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Diktiergerät

Ein Diktiergerät ist bei der Verwendung im Rahmen der Ausübung eines Berufs ein Arbeitsmittel. Die Aufwendungen hierfür sind als Werbungskosten zu berücksichtigen. Für die Ausübung eines Berufs benötigen beispielsweise Richter, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ein Diktiergerät.

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Computer

Viele Beamte und Angestellte nutzen ihren Computer auch für berufliche Zwecke. Dann dürfen die Kosten für den Computer aufgeteilt werden (BFH-Urteil vom 19.2.2004, VI R 135/01, BFH/NV 2004 S. 872). Beispiel: Sie nutzen Ihren PC 6 Stunden in der Woche für berufliche Zwecke und 4 Stunden für private Zwecke. Der berufliche Anteil beträgt 6 Stunden : 10 Stunden × 100 = 60 %. Damit sind 60 % der Aufwendungen für Ihren PC samt Peripheriegeräten als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig. Können Sie jedes...

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Brille

Aufwendungen für eine Brille, die der Korrektur der Sehschwäche dient, sind nicht abzugsfähig. Dies selbst dann, wenn es sich um eine Bildschirmarbeitsbrille handelt. Dies urteilte der BFH (Bundesfinanzhof) in seinem Urteil vom 20. Juli 2005 VI R 50/03 NV.

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Bewirtungskosten

Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden des Arbeitgebers sind regelmäßig Werbungskosten. Erstattet der Arbeitgeber die Kosten nicht, so kann dies im Einzelfall dafür sprechen, dass die Bewirtung privat veranlasst war

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Bewerbungskosten

Bewerbungskosten im Zusammenhang mit der Stellensuche sind vorab entstandene Werbungskosten. Hierzu zählen auch Fahrtkosten, Porto und entstandene Telefonkosten.

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