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Beginn einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit

Selbständig werden / Existenzgründer – was ist zu beachten?

Sie wollen sich selbständig machen – doch was muss man dabei aus steuerlichen Gründen beachten?

 

 

Üben Sie ein Gewerbe oder eine selbständige Tätigkeit aus?

  • Sofern Sie einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen wollen, müssen Sie zuvor in Ihrer Stadt oder Gemeinde ein Gewerbe anmelden. Das Gewerbeamt informiert dabei das für Sie zuständige Finanzamt.
  • Sollten Sie eine selbständige Tätigkeit ausüben (beispielsweise als Arzt, Anwalt Heilpraktiker usw.), so können Sie kein Gewerbe anmelden, müssen allerdings vorher das zuständige Finanzamt informieren, dass Sie eine selbständige Tätigkeit starten wollen.

 

Betriebseröffnungsbogen

Im nächsten Schritt wird Ihnen das Finanzamt einen Betriebseröffnungsbogen übersenden. Dort haben Sie zahlreiche Fragen bzgl. Ihrer unternehmerischen Tätigeit zu beantworten. Schwierig sind dabei immer Fragen über künftige Entwicklungen. Sie können natürlich nicht abschätzen, wie hoch Ihr Umsatz in den nächsten 12 Monaten sein wird.

Generell ist es in dieser Phase sinnvoll, einen Steuerberater zu kontaktieren, da er mit Ihnen diese Fragen und die sich daraus ergebenden Folgen erörtern kann. Überwiegend können Sie nicht beurteilen, ob  der Verzicht von der sogenannten Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht (vgl. § 19 UStG) für Sie lohnenswert ist oder nicht.

 

Buchhaltung

Weiter stellt sich die Frage der Buchhaltung. Sofern Sie auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet haben, müssen Sie regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen. Zu Beginn Ihrer Tätigkeit wird das Finanzamt auf die monatliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen bestehen, so dass Sie oder ein Steuerberater monatlich die Buchhaltung vornehmen muss, damit die Umsatsteuervoranmeldungen beim Finanzamt eingereicht werden können.

Zumindest nach Abschluss des Wirtschaftsjahrs müssen Sie einen Jahresabschluss und die erforderlichen betrieblichen und privaten Steuererklärungen erstellen. Spätestens dann stellt sich die Frage der Buchhaltung für Sie bzw. ob Sie die Erstellung der Steuererklärungen selbst oder von einem Steuerberater vornehmen lassen.

 

Benötige ich einen Steuerberater?

Dabei wird immer wieder die Frage gestellt, ob die Beauftragung eines Steuerberaters notwendig oder nicht erforderlich ist?

Die Antwort hängt dabei ganz von Ihnen ab. 

Grundsätzlich ist es natürlich möglich, sich in die notwendigen steuerlichen Fragen einzuarbeiten und Steuersoftware zu benutzen, um die notwendigen Steuererklärungen selbst zu erstellen. Nach meiner Erfahrung sind diese Fälle eher die Ausnahme! Häufig wird aus Kostengründen auf die Beauftragung eines Steuerberaters verzichtet. Zu Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit ist natürlich das vorhandene Budget begrenzt und kostenbewusstes Handeln sinnvoll und erforderlich. Allerdings ist die Gefahr von Fehler ernorm hoch, die teilweise in der Insolvenz enden, weil Steuerfolgen entstanden sind, die von dem Unternehmer nicht mehr getragen oder finanziert werden können.

Zu empfehlen ist dabei, dass zumindest in der Startphase ein Steuerberater konsultiert wird, damit die entscheidenden Fragen zu Beginn der Tätigkeit geklärt und richtig entschieden werden.

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