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EUGH bestätigt Ankauf von Steuer-CD

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EUGH) hat das Vorgehen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen hinsichtlich des Ankaufs von Daten-CDs als rechtlich richtig bestätigt.

Streitfall war, dass die Steuerfahndung eine Durchsuchung bei einem Ehepaar vorgenommen hat, deren Daten sich auf der sogenannten Daten-CD, die von dem Land Nordrhein-Westfalen angekauft wurde, befunden hat. Das Ehepaar hat gegen das Vorgehen des Finanzamtes Klage beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht.

Mit Urteil vom 6. Oktober 2016 hat der europäische Gerichtshof nunmehr bestätigt, dass das Vorgehen des Landes Nordrhein-Westfalen und des Finanzamtes rechtlich nicht zu beanstanden ist.

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