EUGH bestätigt Ankauf von Steuer-CD
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EUGH) hat das Vorgehen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen hinsichtlich des Ankaufs von Daten-CDs als rechtlich richtig bestätigt.
Streitfall war, dass die Steuerfahndung eine Durchsuchung bei einem Ehepaar vorgenommen hat, deren Daten sich auf der sogenannten Daten-CD, die von dem Land Nordrhein-Westfalen angekauft wurde, befunden hat. Das Ehepaar hat gegen das Vorgehen des Finanzamtes Klage beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht.
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