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Reisekosten

Reisekosten, also Fahrtkosten, Mehraufwand für Verpflegung, Übernachtungskosten und sonstige Kosten können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden.

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Reparaturkosten

Wer sein Haus heute noch selbst nutzt, es in Zukunft aber vermieten will, kann Reparaturkosten, die heute anfallen, als Werbungskosten absetzen. Mit dieser Entscheidung des Finanzgerichts des Saarlandes (AZ 1 K 2073/04) wird die bisherige Rechtsprechung durchbrochen.

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Richtfest

Aufwendungen für ein Richtfest sind keine Werbungskosten, sondern zählen zu den Herstellungskosten des Gebäudes.

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Rückforderung

Aufwendungen eines mit einem Mietgrundstück Beschenkten, die aufgrund eines Rückforderungsanspruchs des Schenkers wegen Notbedarfs nach § 528 Abs. 1 BGB geleistet werden, sind keine Werbungskosten.

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Schadstoffgutachten

Schadstoffgutachten zur Bebaubarkeit des Grundstücks führt zu Aufwendungen auf den Grund und Boden (Finanzgericht Baden-Württemberg EFG 05,873).

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Schönheitsreparaturen

Soweit der Vermieter für den Mieter Schönheitsreparaturen durchführen lässt, sind Werbungskosten gegeben (BFH BStBl II 68, 309).

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Telefongespräche

Aufwendungen für Telefongespräche im Zusammenhang mit dem Mietobjekt sind sofort absetzbare Werbungskosten. Hiervon ausgenommen sind Gespräche mit Architekt, Handwerkern oder Baumateriallieferanten beim Bau des Hauses. Diese zählen zu den abzuschreibenden Herstellungskosten des Gebäudes.

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