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Zeitung als Werbungskosten

Aufwendungen für eine Zeitung oder die Tageszeitung gelten grundsätzlich als Kosten der Lebenshaltung. Ausgenommen hiervon kann das Handelsblatt sein. Das Finanzgericht hat in einer neueren Entscheidung allerdings den Werbungskostenabzug zugelassen, weil der Steuerpflichtiger dem Finanzamt plausibel nachwies, dass er diese Zeitschriften in seiner Position für Untersuchungen zum Konsumverhalten und bei der Entscheidung bei Firmeninvestitionen benötigte. Das Finanzamt ließ sich überzeugen und gewährte...

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Weiterbildungskosten

Weiterbildungskosten Folgende Ausgaben können Sie als Werbungskosten für die berufliche Weiterbildung in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen: Fahrtkosten zwischen der Arbeit/Wohnung und dem Weiterbildungsort Lehrgangskosten und Gebühren der Lehrgänge, Seminare, Kurs, usw. Arbeitmittelkosten wie Büromaterial, Arbeitsmittel wie Fachbücher, -zeitschriften, PC, Medien, Software, Büroeinrichtung, Post, Porto, usw. TIPP: Bis 475,60 Euro werden die Kosten für Arbeitsmittel ohne Nachprüfung...

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Verpflegungsmehraufwendungen

Der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen ist in § 9 Abs. 4a EStG geregelt. Der Abzug von tatsächlich entstandenen Verpflegungsmehraufwendungen ist nicht mehr möglich. 

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Umzugskosten

Nach dem Finanzgericht Hamburg (Az. 5 K 33/08) führen Umzugskosten nur dann Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, wenn eine Fahrzeitverkürzung von mindestens 1 Stunde arbeitstäglich erreicht wird. Für die Fahrzeiten- und Streckenermittlungen sind Routenplaner aus dem Internet eine ausreichende Erkenntnisquelle für das Gericht.

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Tanzleiterkurs

So können nach einem BFH-Urteil (18.10.2007 – VI R 62/04) Kosten einer Grundschullehrerin für einen Tanzleiterkurs „Internationale Folklore“ ggf. als Werbungskosten abzugsfähig sein, wenn ein sehr konkreter Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf besteht.

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Sportsachen

Sportsachen sind, sofern eine eventuelle private Mitbenutzung nur untergeordnete Bedeutung hat, Arbeitsmittel und die Anschaffungskosten können deshalb Werbungskosten darstellen.

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Musikinstrumente

Musikinstrumente können Arbeitsmittel sein, wenn die weitaus überwiegende berufliche Nutzung im konkreten Einzelfall feststeht. Für die Beurteilung ist der Umfang der beruflichen Nutzung, die Notwendigkeit der Anschaffung, die Höhe der Aufwendungen, zweites vergleichbares Instrument vorhanden, weitere musikinteressierte Familienmitglieder und die Unterbringung des Instruments maßgeblich.

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